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   BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88   

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BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88 (https://dejure.org/1989,1970)
BAG, Entscheidung vom 23.08.1989 - 7 ABR 39/88 (https://dejure.org/1989,1970)
BAG, Entscheidung vom 23. August 1989 - 7 ABR 39/88 (https://dejure.org/1989,1970)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befugnis des Konzernbetriebsrats zur Errichtung eines Wirtschaftsausschusses - Wirksamkeit der Bildung eines Wirtschaftsausschusses auf Konzernebene - Bildung eines allgemeinen Konzernbetriebsrats-Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 54, 106
    Wirtschaftsausschuss: Keine Errichtung durch Konzertbetriebsrat

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 §§ 106, 54
    Unzulässigkeit der Errichtung eines Wirtschaftsausschusses beim Konzernbetriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 63, 11
  • NZA 1990, 863
  • BB 1990, 1634
  • DB 1990, 1519
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88
    In den Gesetzesmaterialien zu den §§ 54 ff. BetrVG heißt es ausdrücklich, daß der Konzernbetriebsrat die Angelegenheiten "mit der Konzernleitung zu behandeln" habe (vgl. Schriftlicher Bericht zu BT-Drucks. VI/2729, S. 26).

    Anläßlich der Beratungen zur Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahre 1972 ist der Wirtschaftsausschuß trotz gleichzeitiger Einführung des Konzernbetriebsrates ausschließlich in Verbindung mit der Unternehmensebene genannt worden (vgl. BT-Drucks. VI/1786, S. 53 f. = BR-Drucks. 715/70. S. 53 f. sowie Schriftlicher Bericht zu BT-Drucks. VI/2729, S. 31).

  • BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78

    Bildung eines Konzernbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88
    Die abhängigen, aber rechtlich selbständigen Konzernunternehmen sind hier - anders als in den Fällen, in denen es um die Wirksamkeit der Bildung eines Konzernbetriebsrats (vgl. BAG Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG 1972, insoweit nicht in BAGE 34, 230 ff. abgedruckt; Beschluß vom 10. Februar 1988 - 7 ABR 79/86 - n.v.) oder die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einem Konzern (vgl. BAGE 49, 267, 270 [BAG 29.08.1985 - 6 ABR 63/82] = AP Nr. 13 zu § 83 ArbGG 1979, zu II 4c der Gründe) geht - durch das Verfahren nicht materiellrechtlich in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Position betroffen.

    Denn dem Konzernbetriebsrat steht als Gesprächspartner im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne die Konzernleitung gegenüber (vgl. BAG Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG 1972; BAGE 49, 267, 270 [BAG 29.08.1985 - 6 ABR 63/82] = AP Nr. 13 zu § 83 ArbGG 1979, zu II 4c, bb der Gründe).

  • BAG, 29.08.1985 - 6 ABR 63/82

    Beschlußverfahren-Antragsbefugnis

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88
    Die abhängigen, aber rechtlich selbständigen Konzernunternehmen sind hier - anders als in den Fällen, in denen es um die Wirksamkeit der Bildung eines Konzernbetriebsrats (vgl. BAG Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG 1972, insoweit nicht in BAGE 34, 230 ff. abgedruckt; Beschluß vom 10. Februar 1988 - 7 ABR 79/86 - n.v.) oder die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einem Konzern (vgl. BAGE 49, 267, 270 [BAG 29.08.1985 - 6 ABR 63/82] = AP Nr. 13 zu § 83 ArbGG 1979, zu II 4c der Gründe) geht - durch das Verfahren nicht materiellrechtlich in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Position betroffen.

    Denn dem Konzernbetriebsrat steht als Gesprächspartner im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne die Konzernleitung gegenüber (vgl. BAG Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG 1972; BAGE 49, 267, 270 [BAG 29.08.1985 - 6 ABR 63/82] = AP Nr. 13 zu § 83 ArbGG 1979, zu II 4c, bb der Gründe).

  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88
    Ein Unternehmen muß danach notwendigerweise einen einheitlichen Rechtsträger haben; mehrere rechtlich selbständige Unternehmen können nicht ihrerseits zusammen ein Unternehmen darstellen, sondern nur einen Konzern (vgl. BAGE 27, 359, 362 f. = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe; BAGE 67, 144 [BAG 30.01.1991 - 7 AZR 497/89] = AP Nr. 7 zu § 47 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.12.1975 - 1 ABR 8/74

    Betriebsverfassungsrecht: Begriff des Unternehmens i.S. von § 47 Abs. 1

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88
    Ein Unternehmen muß danach notwendigerweise einen einheitlichen Rechtsträger haben; mehrere rechtlich selbständige Unternehmen können nicht ihrerseits zusammen ein Unternehmen darstellen, sondern nur einen Konzern (vgl. BAGE 27, 359, 362 f. = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe; BAGE 67, 144 [BAG 30.01.1991 - 7 AZR 497/89] = AP Nr. 7 zu § 47 BetrVG 1972).
  • BAG, 01.10.1974 - 1 ABR 77/73

    Bildung eines Wirtschaftsausschusses bei Auslandsberührung

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88
    Die dem Wirtschaftsausschuß Übertragenen Aufgaben sollen maßgeblich dazu dienen, Entscheidungen, die sich auf die Arbeitnehmerschaft nachteilig auswirken können, möglichst frühzeitig zu erkennen (vgl. BAGE 26, 286, 290 = AP Nr. 1 zu § 106 BetrVG 1972, zu II 1a der Gründe).
  • Drs-Bund, 31.10.1950 - BT-Drs I/1546
    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88
    Erst später ist für den Fall, daß ein Unternehmen über mehrere Betriebe verfügt, der Wirtschaftsausschuß auf der Unternehmensebene angesiedelt worden (vgl. BT-Drucks. I/1546, S. 23).
  • BAG, 08.03.1983 - 1 ABR 44/81

    Betriebsverfassung - Wirtschaftsausschuss

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88
    Denn ein Wirtschaftsausschuß ist kein eigenständiges Organ der Belegschaft, sondern ein Hilfsorgan des jeweiligen Betriebsrats (vgl. BAGE 42, 75, 80 = AP Nr. 26 zu § 118 BetrVG 1972, zu I der Gründe).
  • BAG, 10.02.1988 - 7 ABR 79/86

    Feststellungsinteresse für die Vergangenheit bezüglich der Frage, ob ein

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88
    Die abhängigen, aber rechtlich selbständigen Konzernunternehmen sind hier - anders als in den Fällen, in denen es um die Wirksamkeit der Bildung eines Konzernbetriebsrats (vgl. BAG Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG 1972, insoweit nicht in BAGE 34, 230 ff. abgedruckt; Beschluß vom 10. Februar 1988 - 7 ABR 79/86 - n.v.) oder die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einem Konzern (vgl. BAGE 49, 267, 270 [BAG 29.08.1985 - 6 ABR 63/82] = AP Nr. 13 zu § 83 ArbGG 1979, zu II 4c der Gründe) geht - durch das Verfahren nicht materiellrechtlich in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Position betroffen.
  • Drs-Bund, 17.05.1950 - BT-Drs I/970
    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88
    Im Rahmen der Beratungen zum späteren Betriebsverfassungsgesetz 1952 war der Wirtschaftsausschuß zunächst als Organ des Betriebes konzipiert worden (vgl. BT-Drucks. I/970, S. 12 und S. 24).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 21 TaBV 33/18

    Informationsbeschaffungsanspruch des Wirtschaftsausschusses im Konzernverbund -

    - 7 ABR 24/05 - Randnummer 23; BAG 23. August 1989 - 7 ABR 39/88 - unter B II 3 der Gründe, NZA 1990, 863 ).

    Dabei hat der Gesetzgeber den Wirtschaftsausschuss bewusst auf der Unternehmensebene angesiedelt und die Unterrichtungspflicht bewusst auf die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens beschränkt ( vergleiche BAG vom 23. August 1989 - 7 ABR 39/88 - unter B II 2 der Gründe, NZA 1990, 863).

  • LAG Hessen, 07.02.2017 - 4 TaBV 155/16

    Sind im Betriebsrat eines von einem Unternehmen mit anderen Konzernunternehmen

    Erforderlich ist ein einheitlicher Rechtsträger ( BAG 23. August 1989 - 7 ABR 39/88 - BAGE 83/11, zu B III 2 a; 01. August 1990 a. a. O., zu B II 2 a ).

    Eine Ausdehnung des Unternehmensbegriffs auf einen Konzern kommt nicht in Betracht ( BAG 23. August 1989 a. a. O., zu B III 2 a ).

  • BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 91/88

    Wirtschaftsausschuß bei einheitlichem Betrieb

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 1987, BAGE 57, 144, 149 = AP Nr. 7 zu § 47 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe und vom 23. August 1989 - 7 ABR 39/88 - AP Nr. 7 zu § 106 BetrVG 1972, jeweils m.w.N.) ist das "Unternehmen" im Sinne des BetrVG jeweils einem einheitlichen Rechtsträger zugeordnet.
  • LAG Köln, 04.06.2003 - 3 (7) Sa 1120/02

    Versetzung, Weisungsrecht, Änderungskündigung, gemeinsamer Betrieb,

    Dabei setzt das Unternehmen einen einheitlichen Rechtsträger voraus (BAG, Beschluss vom 23.08.1989 - 7 ABR 39/88 -, NZA 1990, 863).
  • LAG Köln, 04.06.2003 - 3 TaBV 76/02

    Versetzung, gemeinsamer Betrieb, Mitbestimmung, Schwellenwert

    Dabei setzt das Unternehmen einen einheitlichen Rechtsträger voraus (BAG, Beschluss vom 23.08.1989 - 7 ABR 39/88 -, NZA 1990, 863).
  • ArbG Frankfurt/Main, 07.04.2016 - 3 BV 591/15

    Arbeitsrecht; Betriebsverfassung

    Auch bei der Einführung des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 wurde der Wirtschaftsausschuss trotz gleichzeitiger Einführung eines Konzernbetriebsrates 'ausschließlich in Verbindung mit der Unternehmensebene genannt (vgl. BAG 23.08.1989 7 ABR 39/88 m.w.N. der BT-Drucks).

    Für das Unternehmen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Einheitlichkeit des Rechtsträgers wesentliche Voraussetzung (vgl. BAG, 23.08.1989 7 ABR 39/88).

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